Verfügungen sind dann wirksam, wenn Sie Ihren Willen selbst nicht mehr äußern können und auch keine andere Person dafür eintreten kann.

Wenn für Sie ausschließlich eine Feuerbestattung in Frage kommt, Ihre Angehörigen aber nicht an Ihrem Wohnort leben, empfiehlt sich eine Verfügung für eine Feuerbestattung. Damit ist Ihr Wunsch sicher hinterlegt.

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