Verfügung Feuerbestattung

Verfügungen sind dann wirksam, wenn Sie Ihren Willen selbst nicht mehr äußern können und auch keine andere Person dafür eintreten kann.

Wenn für Sie ausschließlich eine Feuerbestattung in Frage kommt, Ihre Angehörigen aber nicht an Ihrem Wohnort leben, empfiehlt sich eine Verfügung für eine Feuerbestattung. Damit ist Ihr Wunsch sicher hinterlegt.

Zur Kremationsverfügung

Frederik Trösch

Geprüfter Bestatter | Trauerredner

Sie haben Fragen? Gerne steht Ihnen Frederik Trösch telefonisch unter 06503 91550 oder per E-Mail zur Verfügung.