Erbrecht BMJ

Es ist sinnvoll, sich frühzeitig über das Erbrecht zu informieren. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es gut, wenn in einem Trauerfall die materiellen Angelegenheiten geklärt sind – auch zur Entlastung der ganzen Familie.

Das Deutsche Erbrecht ist Teil des Bürgerlichen Rechts und legt eine gesetzliche Erbfolge fest. Diese ist immer verbindlich, auch dann, wenn ein rechtsgültiges Testament verfasst wurde. Die gesetzlichen Erben erhalten dann den Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt und in bar ausgezahlt werden muss.

Für Familienangehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, liegt der Anteil am Erbe etwas höher.

Bei einem Juristen oder einem Notar können Sie sich detailliert dazu beraten lassen.

Zur Broschüre „Erben und Vererben“ beim BMJV

Die gesetzliche Erbfolge legt fest:

– Erben erster Ordnung:

  Ehepartner, Kinder, Enkel, Urenkel

– Erben zweiter Ordnung:

  Vater, Mutter, Schwester, Bruder, Neffe, Nichte, Großneffe

– Erben dritter Ordnung:

  Großvater, Großmutter, Onkel, Tante, Cousine

Frederik Trösch

Geprüfter Bestatter | Trauerredner

Sie haben Fragen? Gerne steht Ihnen Frederik Trösch telefonisch unter 06503 91550 oder per E-Mail zur Verfügung.