„Wie willst du bestattet werden?“ Diese Frage den Eltern, dem Lebenspartner oder seinen Kindern zu stellen ist unangenehm und ungewohnt. Aber es ist sinnvoll, sich damit auseinanderzusetzen – wird darüber nie gesprochen, konfrontiert man seine Angehörigen nach dem Todesfall mit einer Entscheidung, die nicht unvorbereitet getroffen werden sollte.
Es ist eine elementare Entscheidung: Feuer- oder Erdbestattung? Die Antwort hängt von persönlichen, weltanschaulichen und religiösen Überzeugungen ab, manchmal kommen auch praktische Erwägungen hinzu. Wir sind gern zum Gespräch darüber bereit.
Erdbestattung
Feuerbestattung
Seebestattung
Diamantbestattung
Die Erdbestattung
Die Erdbestattung gehört traditionell zur katholischen Kirche, denn sie ist mit dem Glauben an die Auferstehung verbunden.
Der Verstorbene wird im Anschluss an die Trauerfeier in der Erde beigesetzt. Die Trauergemeinde begleitet die Zeremonie bis zum Grab und kann Blumen und Kränze dort niederlegen. Der dreimalige Wurf der Erde in das offene Grab symbolisiert, das der Leichnam nun Materie wird und zum Element der Erde zurückkehrt.
Grabarten
Ein Wahlgrab ist eine Grabstätte, deren Platz frei ausgesucht werden kann. Ein Wahlgrab kann auch als Familiengrab, in dem mehrere Familienangehörige beigesetzt werden, dienen. Das Grab kann individuell bepflanzt und mit einem Grabstein versehen werden. Für die Grabpflege sorgen die Familienangehörigen selbst.
Die Ruhezeit beträgt, je nach Friedhofssatzung, meist 25 Jahre. Bei einem Wahlgrab kann sie auf 30 Jahre verlängert werden.
Ein Reihengrab ist eine Grabstätte, deren Platz nicht frei ausgesucht werden kann. Dieser wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Das Reihengrab kann aber, wie das Wahlgrab, individuell bepflanzt und mit einem Grabstein versehen werden. Für die Grabpflege sorgen die Familienangehörigen selbst. Die Ruhezeit ist bei einem Reihengrab nicht verlängerbar. Das Nutzungsrecht fällt nach Ablauf der Ruhezeit an die Friedhofsverwaltung zurück und das Grab wird eingeebnet.
Auf manchen Friedhöfen werden Rasengräber angeboten. Dabei wird auf der mit Rasen begrünten Grabstätte am Kopfende ein Stein mit dem Namen des Verstorbenen aufgestellt. Der Stein kann nach individuellen Wünschen von einem Steinmetz gestaltet werden. Die Grabpflege ist während der gesamten Ruhezeit Aufgabe der Friedhofsverwaltung.
Bei einer anonymen Bestattung wird der Sarg des Verstorbenen ohne das Beisein der Angehörigen auf einer weitläufigen Rasenfläche beigesetzt. Die Grabstätte wird nicht namentlich gekennzeichnet. Allein der Friedhofsverwaltung ist der exakte Ort des Grabes bekannt. Es kann dennoch eine Trauerfeier stattfinden.
Eine anonyme Bestattung erschwert die Trauerverarbeitung der Angehörigen meistens bedeutend, denn es gibt keinen Ort zum Trauern und Gedenken. Wir beraten sie zur anonymen Bestattung und zeigen Ihnen auch andere kostengünstige Alternativen auf.
Die Feuerbestattung
Die Feuerbestattung hat ihre Wurzeln in der Antike und wird heute wieder häufig durchgeführt. In Ostdeutschland, in der die deutsche Reformation ihren Ursprung hat, wurde im 19. Jhd. die erste Kremation seit der Antike durchgeführt. Zunächst wurde dies von der katholischen Kirche nicht akzeptiert. Inzwischen erlaubt auch die katholische Kirche die Feuerbestattung.
Für eine Feuerbestattung wird ebenfalls ein Sarg benötigt: Der Verstorbene wird im Sarg im Krematorium eingeäschert. Seine Identität bleibt auf jeden Fall gewahrt, eine Schamottmarke wird dem Sarg beigelegt und mit beigesetzt.
Die Trauerfeier kann, je nach Wunsch der Angehörigen, vor der Einäscherung mit dem Sarg oder erst danach stattfinden. Bei einer Trauerfeier mit dem Sarg des Verstorbenen kann die Beisetzung der Urne erst einige Tage nach der Einäscherung erfolgen.
Die Asche des Verstorbenen kann dann auf unterschiedliche Weisen beigesetzt werden. Viele neue Bestattungsarten und Naturbestattungen basieren auf der Feuerbestattung.
Wir haben mit dem Krematorium „Ignarium“ in Hermeskeil einen zuverlässigen Partner.
Grabarten
Ein Wahlgrab ist eine Grabstätte, deren Platz frei ausgesucht werden kann. Ein Wahlgrab kann auch als Familiengrab, in dem mehrere Familienangehörige beigesetzt werden, dienen. Das Grab kann individuell bepflanzt und mit einem Grabstein versehen werden. Für die Grabpflege sorgen die Familienangehörigen selbst.
Die Ruhezeit beträgt, je nach Friedhofssatzung, meist 25 Jahre. Bei einem Wahlgrab kann sie auf 30 Jahre verlängert werden.
Ein Reihengrab ist eine Grabstätte, deren Platz nicht frei ausgesucht werden kann. Dieser wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Das Reihengrab kann aber, wie das Wahlgrab, individuell bepflanzt und mit einem Grabstein versehen werden. Für die Grabpflege sorgen die Familienangehörigen selbst. Die Ruhezeit kann bei einem Reihengrab nicht verlängert werden. Das Nutzungsrecht fällt nach Ablauf der Ruhezeit an die Friedhofsverwaltung zurück und das Grab wird eingeebnet.
Auf manchen Friedhöfen werden Rasengräber angeboten. Dabei wird auf der mit Rasen begrünten Grabstätte am Kopfende ein Stein mit dem Namen des Verstorbenen aufgestellt. Der Stein kann nach individuellen Wünschen von einem Steinmetz gestaltet werden. Die Grabpflege ist während der gesamten Ruhezeit Aufgabe der Friedhofsverwaltung.
Bei einer anonymen Bestattung wird die Urne des Verstorbenen ohne das Beisein seiner Angehörigen auf einer weitläufigen Rasenfläche beigesetzt. Die Grabstätte wird nicht namentlich gekennzeichnet. Allein der Friedhofsverwaltung ist der exakte Ort des Grabes bekannt. Es kann dennoch eine Trauerfeier stattfinden.
Eine anonyme Bestattung erschwert die Trauerverarbeitung der Angehörigen meistens bedeutend, denn es gibt keinen Ort zum Trauern und Gedenken. Wir beraten sie zur anonymen Bestattung und zeigen Ihnen auch andere kostengünstige Alternativen auf.
Bei einer Baumbestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer Urne am Fuß eines Baumes beigesetzt. Für die Angehörigen spendet der Baum als Symbol für das Leben ganz besonderen Trost. Die Asche in der biologisch abbaubaren Urne verbindet sich mit der Zeit mit den Wurzeln des Baumes. Schon zu Lebzeiten kann ein Baum ausgesucht und erworben werden. Das Nutzungsrecht für den ausgewählten Baum beträgt 99 Jahre. Der Baum kann, je nach örtlichen Bestimmungen, mit einer Namenstafel gekennzeichnet werden. Baumbestattungen sind auf Waldfriedhöfen oder in einem FriedWald® möglich. Auch auf dem Friedhof in Hermeskeil besteht die Möglichkeit, unter einem Baum bestattet zu werden. Unter den schönen, alten Bäumen befinden sich Felder für mehrere Urnen.
Bei einer Baumbestattung fällt keine Grabpflege für die Hinterbliebenen an, denn sie gehört zum organischen Prozess der Natur.
Man sollte bei einer Baumbestattung in einem FriedWald® die Entfernung bedenken, wenn man das Grab regelmäßig besuchen möchte.
Weitere Informationen finden Sie unter
und unter
Auf vielen Friedhöfen gibt es Urnenwände als Grabstätte. In einer Urnenwand befinden sich mehrere Kammern, in denen jeweils ein bis zwei Urnen Platz finden können. Die Wand wird mit einer Granitplatte verschlossen. Die Namen und die Geburts- und Sterbedaten der Verstorbenen können dort eingraviert werden. Grabpflegekosten entstehen bei einer Urnenwand nicht.
Eine Grabstätte in einer Urnenwand wird für die Dauer von 25 Jahren vergeben.
Die Asche eines Verstorbenen frei auszustreuen ist in Deutschland nicht erlaubt, doch in Luxemburg oder Frankreich besteht die Möglichkeit der Verstreuung, falls die Einäscherung dort durchgeführt wurde. Direkt im Anschluss wird sie dann auf dem dafür vorgesehenen Teil des Friedhofs oder des Krematoriums vorgenommen. Friedhofsgebühren, Grabpflege und Kosten für einen Grabstein entstehen bei der Verstreuung der Asche nicht.
Seebestattung
Eine Seebestattung ist eine Bestattungsart, die viele Menschen fasziniert: die Verbindung mit der Weite und scheinbaren Unendlichkeit des Meeres.
Die Urne des Verstorbenen wird auf die Nord- oder Ostsee oder in den Atlantik überführt und nach Überschreiten der Dreimeilenzone auf offener See beigesetzt. Die spezielle, biologisch abbaubare Urne wird sich nach einiger Zeit vollständig auflösen. Die Angehörigen können an Bord des Schiffes eine Trauerfeier abhalten. Es kann auch ein Geistlicher oder ein Trauerredner dazu gebeten werden. Eine Seebestattung ist jedoch auch ohne die Angehörigen möglich. Auf einer Seekarte wird der genaue geographische Punkt der Beisetzung eingetragen. Spezialisierte Reedereien führen außerdem Gedenkfahrten durch, die Angehörige, wann immer sie möchten, buchen können.
Eine Seebestattung kann für den Weg der Trauerverarbeitung nachteilig sein, denn es gibt kein Grab, das die Hinterbliebenen besuchen können. Daher sollten Sie gemeinsam mit Ihrer Familie klären, ob diese Bestattungsart wirklich die passende ist.
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Diamantbestattung
Eine Diamantbestattung bereitet Angehörigen ein unvergängliches und wunderschönes Andenken an den Verstorbenen.
Die Diamantbestattung setzt eine Einäscherung voraus. Denn nur aus der Asche des Verstorbenen kann ein Diamant gefertigt werden. Da diese Form der Bestattung in Deutschland nicht erlaubt ist, weil hier die Gesetzgebung die Friedhofspflicht vorsieht, sind die Firmen die dieses Produkt anbieten ausschließlich im Ausland angesiedelt.
Mit Hilfe eines speziellen physikalischen Verfahrens wird Asche des Verstorbenen zu einem einzigartigen Diamanten umgewandelt. Wenn Sie sich für eine Diamantbestattung interessieren, fragen Sie uns bitte danach. Wir leiten Ihre Wünsche in erfahrene Hände weiter.
Weitere Informationen finden Sie auch hier: