Testament verfassen

Wie verfasse ich ein Testament?

Es ist ein gutes Gefühl, wichtige Dinge beizeiten zu klären. Die Frage, was mit Ihrem Nachlass geschieht, gehört zweifellos dazu.

Für den Fall, dass die gesetzlich festgelegte Erbfolge nicht dem entspricht, wie Sie Ihr Erbe aufteilen wollen, sollten Sie ein Testament verfassen. Darin können Sie festlegen, wer was und wie viel unter welchen Bedingungen von Ihnen erben wird. Der gesetzlich vorgeschriebene Pflichtteil tritt davon unabhängig immer in Kraft, das heißt, dass die Erben erster Ordnung in jedem Fall mit 50 % bedacht werden.

Darüber hinaus kann auch über Immobilien oder über persönliche Dinge verfügt werden.

Ein Testament muss immer handschriftlich verfasst werden. Der Ort, das Datum und Ihre Unterschrift dürfen nicht fehlen.

Ein Testament ist auch ohne notarielle Hilfe rechtsgültig. Es von einem Notar aufsetzen zu lassen hat den Vorteil, dass keine unklaren Formulierungen entstehen und das Testament juristisch eindeutig ist.

Auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz finden Sie nähere Informationen:

www.bmj.de

Testamentvorlagen

Das Schreiben des eigenen Testaments schiebt man gerne vor sich her. Es hat ja noch Zeit – so denkt man. Doch diese Zeit kommt oft schneller als erwünscht und dann ist es gut, alles geregelt zu haben. So hat man die Sicherheit, dass das Erbe nach den eigenen Wünschen aufgeteilt wird.

Ein Testament schreiben darf jeder, der volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Es muss vom ersten bis zum letzten Zeichen eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und eindeutige Angaben zu Namen, Ort und Datum aufweisen.

Für die rechtlich einwandfreie Erstellung eines Testamentes ist es ratsam, einen Notar einzuschalten. Insbesondere, wenn Ihre Vermögensverhältnisse komplexer sind oder Sie gar unternehmerisch tätig sind. Wird ein Notar beauftragt, so ist es ausreichend, die gewünschte Erbverteilung mündlich zu übermitteln. Der Notar bringt dann alles handschriftlich nieder und legt es anschließend zur Unterschrift vor.

Ehepartner setzen sich entsprechend dem sogenannten „Berliner Testament“ gerne als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder erhalten ihren Anteil erst dann, wenn beide Elternteile verstorben sind. Dies kann gerade bei größeren Vermögen jedoch zu hohen steuerlichen Belastungen führen. Vor- und Nachteile sollten im Vorfeld sorgfältig abgewogen werden.

Die Änderung oder das Widerrufen eines Testamentes ist jederzeit möglich. Empfehlenswert ist, den Angehörigen sowohl Existenz als auch Aufbewahrungsort des Dokuments anzugeben.

Weitere Informationen, sowie ein Mustertestament bekommen Sie auf:

www.testament-verfassen.de