Mit einer Patientenverfügung kann jeder Mensch sicherstellen, dass er im Falle einer Erkrankung oder infolge eines Unfalls nach seinen Wünschen medizinisch behandelt wird. Auch wenn aus individuellen Gründen bestimmte Eingriffe nicht vorgenommen werden sollen, kann dies in einem Patiententestament festgehalten werden. Die Ärzte sind verpflichtet, sich an die darin aufgeführten Vorgaben zu halten. Damit dies gewährleistet ist, sind jedoch einige Formalien zu berücksichtigen. Welche das sind, lesen Sie im Folgenden.

Damit die Anweisungen innerhalb der Verfügung rechtskonform formuliert werden, kann es hilfreich sein, einen Notar zur Unterstützung hinzuzuziehen. Im Anschluss kann dieser das Dokument sofort beurkunden, damit die Gültigkeit gewährleistet ist.

Grundsätzlich raten Experten dazu, zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen. Darin wird ein Bevollmächtigter ernannt, der dazu befugt ist, die lebenswichtigen Entscheidungen anstelle des Patienten zu treffen, wenn dieser nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Willen bezüglich der Behandlung zu formulieren. Diese Vollmacht muss nicht in einem gesonderten Schreiben erteilt werden. Sie kann genauso gut bereits innerhalb der Patientenverfügung stehen. Wichtig ist zum einen, den Bevollmächtigten vorab über seine Rolle zu informieren, und zum anderen, ein intensives Gespräch über die eigenen Wünsche mit diesem zu führen, damit er dem Willen des Betroffenen ausreichend gerecht werden und in dessen Sinne entscheiden kann.

Formulierungsvorschläge, Textbausteine sowie Muster, mit deren Hilfe Sie selbst eine passende Patientenverfügung anfertigen können, finden Sie hier.

Autorin des Artikels Frau Laura Gosemann:

Voraussetzungen für die Gültigkeit der Patientenverfügung

Damit die Patientenverfügung Gültigkeit besitzt, muss sie in jedem Fall in schriftlicher Form sowie vom Betroffenen unterschrieben vorliegen. Außerdem sollte sie nach dem Verfassen offiziell hinterlegt werden, z.B. beim Hausarzt, damit die behandelnden Ärzte im Notfall darauf zugreifen können. Zu beachten ist hier, dass der Verfasser stets eine Notiz zur Hinterlegung der Patientenverfügung bei sich tragen sollte, etwa im Portemonnaie, damit die Behandelnden von dieser Kenntnis besitzen und sie anfordern können. Grundsätzlich wird der Inhalt des Schreibens aber erst berücksichtigt, wenn der Patient selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen selbstständig zu äußern.

Inhalte der Patientenverfügung

In der Patientenverfügung werden in der Regel Anweisungen zu künstlichen Lebenserhaltungsmaßnahmen oder auch zu Organspenden gegeben. Genauso ist es ratsam, Informationen zu bestehenden Allergien, z.B. gegen bestimmte Medikamente, anzugeben.

Beratung zur Patientenverfügung

Wer Fragen zu den Inhalten einer Patientenverfügung hat oder sich bezüglich bestimmter Behandlungsmethoden näher informieren möchte, kann sich bei verschiedenen Stellen beraten lassen. Zunächst steht der Hausarzt für solche Gespräche zur Verfügung. Darüber hinaus existieren diverse Verbände, wie z.B. der Humanistische Verband Deutschlands (HVD), mit eigenen Beratungsstellen.

Die Kosten für das Aufsetzen einer Patientenverfügung in Zusammenarbeit mit einem solchen Verein bewegen sich im Rahmen zwischen etwa 36 und 140 Euro – je nachdem, ob es sich um ein standardisiertes oder ein individuell maßgeschneidertes Schriftstück handelt.