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Sozialamt und Vorsorge

Es ist der Lauf der Dinge. Irgendwann sind wir alle alt und können uns eventuell nicht mehr selbst Zuhause versorgen. Dann trifft der Fall ein. Wir müssen in ein Pflegeheim. Dann passiert es schnell, dass unser gesamtes gespartes Vermörgen für die Pflege aufgebraucht wird. Wir müssen Sozialhilfe beantragen. Wenn man im Alter noch Sozialhilfe beantragen will, müssen Sie zunächst Ihr Erspartes aufbrauchen. Das schließt auch die Ersparnisse auf dem Sparkonto für die Bestattung ein. Sparbücher, Girokonten und Lebensversicherungen sind nicht für die Bestattungsvorsorge geeignet, wenn man zum Sozialfall wird. Ihr Geld ist nicht vor dem Sozialamt geschützt. Ihnen bleibt nur ein Schonvermögen von zur Zeit 5.000 € zur Verfügung.

Aus diesem Grund raten wir Ihnen zum Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages. Und zwar rechtzeitig! Nur so können Sie Ihr gespartes Vermögen, für eine Ihrer Wünsche entsprechende Beerdigung schützen.

Und lassen Sie sich dann nicht vom Sozialamt irritieren! Leider kommt es immer mal wieder vor, dass Sozialämter Betroffene dennoch fälschlicherweise auffordern, ihre Bestattungsvorsorge aufzulösen.

Die Bestattungsvorsorge darf nicht als Teil des allgemeinen Schonvermögens angerechnet werden, sondern ist gesondert geschützt.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bundesverbandes Deutscher Bestatter.

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