Das Hamburger Abendblatt, die Süddeutsche und die Westdeutsche Zeitung, aber auch Tageszeitungen aus dem Osten des Landes beschäftigen sich in jüngster Zeit erneut mit dem sensiblen Thema. So soll ein Mitarbeiter eines Hamburger Krematoriums innerhalb von 8 Jahren 31 Kilogramm Gold im Wert von mindestens 250.000 Euro gesammelt und verkauft haben. Mit der Wiederverwertung von anderen Metallen, wie einem Gelenkersatz oder einem Herzschrittmacher, sollen sich im Jahr so um die 30.000 Euro verdienen lassen. (Quelle: WR, Nr. 194, 22.08.14) Gemäß aktueller Rechtsprechung sind die bei einer Einäscherung überbleibenden Metalle herrenlos, die Besitzfrage ist ungeklärt. Aber anscheinend hat jeder mittel- oder unmittelbar Beteiligte einer Kremation ein großes Interesse daran. Mit zunehmender Tendenz, denn die Zahl der Einäscherungen nimmt von Jahr zu Jahr zu.
Jeder Beteiligte? Wie sieht es denn mit den Hinterbliebenen aus? Bei all dem immer wiederkehrenden Medieninteresse rund um Omas oder Opas Zahngold scheint diese Frage außen vor zu sein. Zu takt- und pietätlos. Soll man etwa die Trauernden fragen, ob in der Asche nach feinem Gold gesucht werden soll oder ob das Hüftgelenk noch gebraucht wird?
Wie kann man das beantworten? Aus moralischer und ethischer Sichtweise vielleicht, ganz vorsichtig, so:
Ja – das sollte man, wenn man selbst über eine gewinnbringende und sich selbst bereichernde Wiederverwertung nachdenkt.
Nein ‒ das sollte man nicht, wenn einem die Totenruhe als ungebrochen moralisches Gesetz gilt und man sich diesem beugt.
So kann sich jeder selbst einreihen in die Reihe der weißen und der schwarzen Schafe der großen Bestattungsbranche.
Bild: © Wikimedia – Archaeodontosaurus – CC BY-SA 3.0